Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Rechts- und Risikohinweise sorgfältig durch, bevor Sie die Leistungen von Bavest Technologies GmbH nutzen. Die Rechts- und Risikohinweise bilden einen wesentlichen Bestandteil der AGB.
Durch Ihre Registrierung erkennen Sie die AGB, die Rechts- und Risikohinweise und die Datenschutzerklärung als für Sie verbindlich an.  


Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA): 
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Stand: 14.04.2025

I. Allgemeiner Teil

§1. Geltungsbereich

§1.1  Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen

Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der von Bavest Technologies GmbH angebotenen Leistungen, insbesondere über das API-Dashboard, APIs, Reportings und Plattformdienste. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmen (§ 14 BGB).


§1.2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Kurs-, Finanz- sowie alternativen Daten, Analysefunktionen und Tools zur Portfolioanalyse durch die Bavest Technologies GmbH (nachfolgend "Bavest"). Zudem wird dem Nutzer eine API-Schnittstelle (nachfolgend „Bavest-API“) zur Verfügung gestellt, über die der Zugriff auf vorgenannte Daten sowie die Nutzung entsprechender Funktionen ermöglicht wird. Die Leistung erfolgt im Rahmen eines Software-as-a-Service („SaaS“)-Modells über das API-Dashboard sowie die API-Dokumentation. Soweit im Einzelfall vereinbart, können die Leistungen auch als Infrastructure-as-a-Service („IaaS“) oder sonstiges Cloud-Angebot erbracht werden.

(2) In besonderen Fällen kann ein Vertrag auch individuell, außerhalb des API-Dashboards, im Wege einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung zwischen Bavest und dem jeweiligen Unternehmen geschlossen werden. In einem solchen Fall gelten vorrangig die individuell vereinbarten vertraglichen Regelungen. Ergänzend und sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt, finden auch in diesen Fällen die vorliegenden AGB Anwendung.

(3) Bavest stellt dem Nutzer ausschließlich die technische Infrastruktur und die Softwaredienste zur Verfügung. Die Verantwortung für die Erfüllung regulatorischer oder aufsichtsrechtlicher Anforderungen obliegt allein dem Nutzer. Bavest übernimmt in diesem Zusammenhang keinerlei Prüfungs-, Beratungs- oder Gewährleistungsverpflichtungen.

(4) Eine Nutzung der Plattform und der darin bereitgestellten Inhalte über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus oder zu rechtswidrigen Zwecken ist untersagt. Für Schäden, die aus einer missbräuchlichen oder unbefugten Nutzung resultieren, übernimmt Bavest keine Haftung.

(5) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.


§1.3 Nutzungsvoraussetzungen und Vertragsschluss

(1) Der Vertrag zwischen Bavest und dem Kunden kommt entweder durch die digitale Buchung eines Zugangs über das API-Dashboard oder durch Abschluss eines individuell ausgehandelten schriftlichen Vertrages zustande.

(2) Die Nutzung des API-Dashboards und der darüber zugänglichen Dienste setzt eine vorherige Registrierung und Authentifizierung des Kunden voraus. Im Rahmen dieses Prozesses werden dem Kunden individuelle Zugangsdaten zur Verfügung gestellt.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig.

(4) Die Nutzung der Bavest-API und der damit verbundenen Dienste ist ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang zulässig. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Bavest.


§1.4  Nutzungsbedingungen

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Bavest-API sowie die darüber bereitgestellten Daten und Analysefunktionen ausschließlich für eigene, interne Geschäftszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für oder im Auftrag Dritter bedarf der ausdrücklichen, vorherigen und schriftlichen Zustimmung von Bavest.

(2) Es ist dem Kunden insbesondere untersagt:

a) die über die API bezogenen Daten ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich, an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen, zu übertragen oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, Bavest hat dem zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt;

b) die API oder die bereitgestellten Inhalte für rechtswidrige Zwecke oder unter Verstoß gegen geltendes Recht, behördliche Vorgaben oder regulatorische Bestimmungen zu verwenden;

c) die API, die dahinterliegende Software oder Teile davon durch Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung oder vergleichbare Methoden zu analysieren oder in anderer Weise zu versuchen, den Quellcode zu ermitteln oder technischenismen zu umgehen.

(3) Bavest behält sich vor, bei Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen den Zugriff auf die API ganz oder teilweise zu sperren und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.


§1.5 Technische Voraussetzungen

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die zur Nutzung der Bavest-API erforderlichen technischen Voraussetzungen (z. B. kompatible Softwareumgebungen, stabile Internetverbindung, geeignete Hardware und Sicherheitseinrichtungen) auf eigene Kosten bereitzustellen und aufrechtzuerhalten. Bavest übernimmt hierfür keine Gewähr.


§1.6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung für die Nutzung der Bavest-API und der damit verbundenen Leistungen richtet sich nach dem jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisverzeichnis, welches dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

(2) Bavest ist berechtigt, die Preise jährlich um bis zu 2,5 % zu erhöhen, um gestiegene Betriebs- und Infrastrukturkosten zu berücksichtigen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen im Voraus in Textform mitgeteilt.

(3) Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.


§1.7 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Sofern im Einzelfall keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Für individuell vereinbarte Laufzeiten gelten automatische Vertragsverlängerungen gemäß den jeweiligen Vereinbarungen, sofern der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.


§1.8  Lizenz und Nutzungsrechtes

(1) Bavest räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränktes Nutzungsrecht an der Bavest-API und den bereitgestellten Inhalten ein.

(2) Alle darüber hinausgehenden Rechte verbleiben bei Bavest. Insbesondere wird kein Eigentum an der Software oder an den Daten übertragen.


§1.9 Verbotene Nutzungen

(1) Dem Kunden ist es untersagt, die API oder deren Inhalte für folgende Zwecke zu nutzen:

a) Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige Versuche, den Quellcode oder die Struktur der Software zu analysieren;

b) automatisierte Massendownloads, systematisches Scraping oder vergleichbare Techniken zur massenhaften Extraktion von Daten;

c) jegliche Handlungen, die die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit der Systeme von Bavest gefährden oder beeinträchtigen könnten;

d) die Weitergabe, der Wiederverkauf oder die kommerzielle Verwertung der von Bavest bereitgestellten Daten, Analysen oder Inhalte über eigene APIs, Schnittstellen oder vergleichbare technische Lösungen – es sei denn, Bavest hat dem zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt;

e) Verstöße gegen diese Regelungen berechtigen Bavest zur fristlosen Kündigung sowie zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.


§2 Haftung

§2.1 Haftung, Schadensersatz und Begrenzung

(1) Die Vertragsparteien haften einander – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dem über das API-Dashboard abgeschlossenen Abonnement ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

(2) Eine unbeschränkte Haftung besteht:

a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

b) bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;

c) bei der Übernahme ausdrücklicher Garantien;

d) für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) ist die Haftung der Parteien der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Kardinalpflicht ist eine solche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf.

(4) In jedem Fall ist die Haftung aus leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den Betrag des jährlichen Netto-Umsatzes des Kunden mit Bavest im Jahr des Schadenereignisses begrenzt.

(5) Im Übrigen ist die Haftung der Parteien ausgeschlossen.


§2.2 Keine Anlageberatung oder Anlagevermittlung

(1) Die über die Dienste von Bavest bereitgestellten Inhalte – einschließlich Kursdaten, Analysen, Auswertungen, Visualisierungen und sonstiger Informationen – stellen weder eine individuelle Anlageberatung noch eine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Finanzinstrumenten oder sonstigen Anlageprodukten dar. Sie sind ferner nicht als Angebot oder Aufforderung zum Abschluss eines entsprechenden Geschäfts zu verstehen.

(2) Die Inhalte sind ausschließlich zu Informations- und Analysezwecken bestimmt und stellen insbesondere keine Werbung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes oder anderer einschlägiger Finanzmarktregelungen dar.

(3) Unternehmenskunden sowie deren Endnutzer sind selbst dafür verantwortlich, ihre individuelle Risikobereitschaft, Risikotragfähigkeit, Anlageziele und den jeweiligen Zeithorizont eigenständig oder unter Beiziehung eines qualifizierten Finanz- bzw. Anlageberaters zu beurteilen. Bavest übernimmt insoweit keine Verantwortung für die getroffenen Anlageentscheidungen oder deren wirtschaftliche Folgen.


§2.3 Keine Gewähr für Informationen

(1) Teile der über die Plattform und die API von Bavest bereitgestellten Inhalte, insbesondere Kursdaten, Indizes, Preise und sonstige Marktinformationen wie zum Beispiel Handelsvolumen, stammen von Drittanbietern, etwa Börsenplätzen oder offizielle Webseiten wie Investor Relations von börsennotierten Unternehmen oder ETF Anbietern. Bavest wählt diese Datenquellen sorgfältig aus und stellt die Inhalte mit angemessener Sorgfalt bereit.

(2) Gleichwohl übernimmt Bavest keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der durch Dritte bereitgestellten Informationen. Derartige Inhalte können sich laufend ändern und unterliegen unter Umständen externen Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Verzögerungen.

(3) Für Inhalte externer Internetseiten, auf die über Verlinkungen verwiesen wird, sind ausschließlich die jeweiligen Betreiber oder Anbieter verantwortlich. Bavest macht sich solche Inhalte nicht zu eigen.

(4) Bavest haftet nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden, Verluste oder Aufwendungen, die dem Kunden aus der Nutzung, Interpretation oder Weiterverarbeitung der bereitgestellten Inhalte entstehen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Bavest oder ihrer Erfüllungsgehilfen.


§2.4 Zeitversetzte Informationen

1) Die auf der Plattform bereitgestellten Kurs- und Marktinformationen können je nach Unternehmensvertrag, ausgewähltem Handelsplatz und Art des Wertpapiers zeitlich verzögert dargestellt werden. Diese Verzögerung kann in der Regel zwischen 10 und 20 Minuten betragen.

(2) Die Kurs- und Marktinformationen werden durch technische Dienstleister von Bavest sowie durch unabhängige Datenanbieter bereitgestellt. Bavest übernimmt keine Haftung für etwaige Ungenauigkeiten oder Verzögerungen in den übermittelten Daten, die auf die Quellen oder Übertragungswege zurückzuführen sind.

(3) Bavest stellt sicher, dass die im Vertrag festgelegten Konditionen hinsichtlich der Datenbereitstellung eingehalten werden. Bei großflächigen Störungen oder Ausfällen wird Bavest angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Störungen zeitnah zu beheben und die Datenbereitstellung wiederherzustellen.


§2.5 Risiken von Wertpapiergeschäften

(1) Investitionen in Wertpapiere und Finanzprodukte sind mit erheblichen Risiken verbunden. Der Wert von Finanzinstrumenten kann schwanken, und es besteht die Möglichkeit, dass der Kunde einen Teil oder das gesamte eingesetzte Kapital verliert.

(2) Weitere detaillierte Informationen zu den Risiken von Wertpapiergeschäften sowie zu den damit verbundenen rechtlichen Aspekten sind in den separaten Rechts- und Risikohinweisen enthalten, die wesentlicher Bestandteil dieser AGB sind. Diese Risikohinweise sollten vor der Nutzung der Dienstleistungen von Bavest aufmerksam gelesen werden.


II. Besonderer Teil

§1 Registrierung und Vertragsschluss

(1) Die Nutzung der Inhalte sowie der kostenpflichtigen Funktionen der Plattform, insbesondere der API-Dienste, setzt die erfolgreiche Registrierung des Unternehmens auf dem API-Dashboard oder den Abschluss eines Vertrages über den digitalen Warenkorb auf der Plattform voraus.

(2) Mit der Registrierung auf dem API-Dashboard und dem Abschluss des Kaufvorgangs im digitalen Warenkorb kommt ein bindender Nutzungsvertrag zwischen dem Unternehmen und der Bavest Technologies GmbH zustande. Der Vertrag wird durch die Zustimmung des Unternehmens zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Datenschutzerklärung sowie den Risikohinweisen im Checkout-Prozess und die anschließende Zahlung abgeschlossen.

(3) Ein Rechtsanspruch auf Eröffnung eines Benutzerkontos im API-Dashboard oder auf den Abschluss eines Vertrages besteht nicht. Bavest behält sich das Recht vor, den Vertragsschluss im Einzelfall ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(4) Handelt es sich bei dem Nutzer um ein Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, ist das Unternehmen verpflichtet, die Registrierung oder die Bestellung des Vertrages über den digitalen Warenkorb persönlich oder durch einen vertretungsberechtigten Vertreter vorzunehmen.

(5) Es ist ausdrücklich untersagt, ein Benutzerkonto im API-Dashboard zu registrieren oder einen Vertrag für Dritte ohne deren ausdrückliche Zustimmung zu unterzeichnen.

(6) Die bei der Registrierung und im Bestellprozess angeforderten Angaben müssen vollständig und korrekt gemacht werden. Das Unternehmen ist verpflichtet, Änderungen der angegebenen Daten unverzüglich zu melden und die Registrierung bzw. den Bestellvorgang entsprechend zu aktualisieren.

(7) Die Nutzung des kostenlosen API-Schlüssels zum Testen der Dienste von Bavest stellt ebenfalls eine Zustimmung zu diesen AGB, der Datenschutzerklärung sowie den Risikohinweisen dar. Auch im Rahmen des Testens der API-Dienste gelten alle Bestimmungen dieser Vereinbarungen, unabhängig davon, ob das Unternehmen kostenpflichtige oder kostenlose Dienste in Anspruch nimmt.


§2 Portfolioanalyse und Zugriff auf Depotinformationen

(1) Bavest bietet über die API oder in Form von Reports Portfolioanalysen an. Um diese Dienstleistungen zu erbringen, wird das Unternehmen (im Folgenden „Kunde“) ermächtigt, auf Depotinformationen des Unternehmens zuzugreifen, die für die Analyse erforderlich sind.

(2) Die Depotinformationen werden ausschließlich für die Durchführung der Portfolioanalyse genutzt. Die Daten werden auf deutschen Servern gespeichert und verarbeitet, um sicherzustellen, dass alle geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.

(3) Da die Verarbeitung in Echtzeit erfolgt, werden die Depotdaten aus Sicherheitsgründen für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten automatisch gelöscht, es sei denn, es besteht eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Aufbewahrung über diesen Zeitraum hinaus.(4) Bavest verpflichtet sich, die Depotinformationen nur im Rahmen der Analyse und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen zu verwenden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Durchführung der Analyse erforderlich oder wird gesetzlich verlangt.


§3 Finanzanalysen und Insights

(1) Die Inhalte der API und Reports stellen keine Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen („Finanzanalysen“) im Sinne des § 85 WpHG oder der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 dar, sofern nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Sofern es sich im Einzelfall um eine Finanzanalyse handelt, können die darin enthaltenen Informationen nicht als Angebot aufgefasst werden, Kapitalanlagen zu kaufen, zu verkaufen oder zu deren Kauf oder Verkauf aufzufordern. Die Finanzanalysen sollen lediglich die selbständige Entscheidungsfindung des Unternehmens (Nutzer) erleichtern und ersetzen keine anleger- und anlagegerechte Beratung.

(2) Alle Analysen und Insights in den Inhalten der API und Reports stammen von Bavests eigenen Algorithmen und KI-Modellen, einschließlich eigens trainierter Machine-Learning-Modelle. Diese Analysen und Insights spiegeln ausschließlich die Ergebnisse und Bewertungen wider, die von den Algorithmen und Modellen generiert wurden. Sie stellen keine Anlageberatung dar und sind nicht darauf ausgerichtet, eine bestimmte Anlageentscheidung zu empfehlen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung des Unternehmens.

(3) Die zitierten Analysten-Empfehlungen sowie deren Einschätzungen und Bewertungen reflektieren die Meinung des jeweiligen Systems von Bavest zum Zeitpunkt der Erstellung und Ausarbeitung. Sie wurden nicht von Bavest überprüft oder bewertet. Zur Überprüfung der in den Finanzanalysen enthaltenen Empfehlungen sollten sich Unternehmen stets an einen unabhängigen, sachkundigen Anlageberater wenden.

(4) Die Finanzanalysen und Insights sind vertraulich und werden ausschließlich registrierten Unternehmen zur Verfügung gestellt. Es ist nicht gestattet, die Finanzanalysen ohne die vorherige Zustimmung von Bavest an Dritte weiterzugeben. Eine vollständige oder teilweise Vervielfältigung ist ohne ausdrückliche Genehmigung von Bavest unzulässig.

(5) Bavest haftet nicht für etwaige Schäden oder Verluste, die dem Unternehmen direkt oder als Folgeschäden aus der Nutzung dieser Informationen, Meinungen und Prognosen entstehen. Die historische Entwicklung eines Finanzinstruments ist kein Hinweis auf seine zukünftige Wertentwicklung.

(6) Die Verbreitung von Finanzanalysen kann in einigen Jurisdiktionen nach dem dort anwendbaren Recht beschränkt oder verboten sein. Es obliegt dem Unternehmen, sich über etwaige rechtliche Beschränkungen in seiner jeweiligen Jurisdiktion zu informieren und sicherzustellen, dass keine gesetzlichen Vorschriften verletzt werden.


§3 Datenschutz und Compliance

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Detaillierte Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Teil 2 dieser AGB zu finden. Der Kunde ist allein verantwortlich dafür, dass die Nutzung der API und der zur Verfügung gestellten Daten allen geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den relevanten Finanzvorschriften und Branchenstandards, entspricht.

(2) Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei regulatorische Verpflichtungen im Namen des Kunden und ist nicht verantwortlich für die Einhaltung branchenspezifischer Vorschriften oder anderer rechtlicher Anforderungen durch den Kunden.


§3.1 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die während der Vertragsbeziehung ausgetauscht werden, auch nach Beendigung des Vertrages geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, betriebliche Abläufe sowie sämtliche sonstigen Informationen, die eine der Parteien als vertraulich kennzeichnet.


§3.2 Exportkontrollen

Die Nutzung der API und der damit verbundenen Daten kann bestimmten nationalen und internationalen Exportkontrollen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden Exportgesetze und -vorschriften zu beachten und sicherzustellen, dass er keine Handlungen unternimmt, die gegen diese Vorschriften verstoßen. Dies umfasst insbesondere die Exportbestimmungen der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten sowie weiterer relevanter Gerichtsbarkeiten.


§3.3 Referenznutzung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden ab dem Zeitpunkt der Beauftragung als Referenz aufzulisten, beispielsweise auf der Website des Auftragnehmers oder in anderen Marketing- und Werbematerialien. Dies umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf, die Verwendung des Namens, des Logos und einer allgemeinen Beschreibung des Projekts für Zwecke von Werbematerialien, Präsentationen, Fallstudien sowie in sozialen Medien.Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Verwendung der Referenzangaben des Kunden sämtliche vom Kunden bereitgestellten Branding-Richtlinien zu beachten und sicherzustellen, dass die Darstellung des Kunden stets professionell und respektvoll erfolgt.


§4 Schlussbestimmungen

(1) Der vorliegende Vertrag sowie alle zugehörigen Anlagen stellen das vollständige und ausschließliche Übereinkommen der Vertragsparteien dar. Es wurden keine stillschweigenden, mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

(2) Abweichend von dieser Regelung sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages wirksam, wenn es sich dabei um Individualabreden im Sinne von § 305b BGB handelt. Diese Individualabreden sollten grundsätzlich nachträglich schriftlich niedergelegt werden, um eine Beweiserleichterung zu gewährleisten.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist Karlsruhe, Deutschland. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).